Praktikum ist nicht gleich Praktikum!
Neben dem Schülerpraktikum gibt es weitere Praktikumsarten, die sich in Dauer, Ablauf und Rahmenbedingungen sowie hinsichtlich der Zielgruppe unterscheiden. Wir haben hier die wichtigsten Infos zusammengestellt.
Freiwilliges (Ferien-) Praktikum
Um praktische Erfahrungen zu sammeln, bieten sich freiwillige Praktika während der Ferien an. Je nach Absprache mit dem Unternehmen kann die Dauer zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen variieren. Da nicht alle Unternehmen freie Praktikumsplätze für Schüler*innen direkt ausschreiben, ist hier Eigeninitiative gefragt.
Fachpraktikum der Oberstufenzentren
An den Oberstufenzentren (OSZ) können die Schüler*innen nach zwei Jahren die Fachhochschulreife erwerben. Im ersten Jahr müssen sie dazu ein Praktikum absolvieren. In der Regel ist es so organisiert, dass die Schülerinnen ein Schuljahr lang zwei Tage in der Woche für jeweils 8 Stunden im Praktikum sind, an den anderen Tagen besuchen sie die Schule. Dieses Praktikum ist eine Voraussetzung für das Bestehen des Bildungsganges.
Praktikum während der Integrierte Ausbildungsvorbereitung (IBA)
Während der einjährigen IBA müssen alle Schüler*innen zwei Praktika absolvieren. Ein Praktikum dauert sechs Wochen (6 Stunden Arbeitszeit pro Tag), das zweite Praktikum dauert vier Wochen (8 Stunden Arbeitszeit pro Tag). Die Schüler*innen lösen während dieser Praktika eine von der Schule (Oberstufenzentrum) gestellte komplexe Aufgabe („Betriebliche Lernaufgabe“), die nach dem Praktikum präsentiert werden muss. Das vorrangige Ziel von IBA ist es, die Schüler*innen schon während des Schuljahres in eine Ausbildung zu bringen.
Praktikum im Berliner Ausbildungsmodell (BAM)
Das Berliner Ausbildungsmodell (BAM) ist ein besonderer Bildungsgang, der direkt auf den Einstieg in die Ausbildung zielt. Die Jugendlichen werden von der Jugendarbeitsagentur an die Oberstufenzentren vermittelt und dort wie Auszubildende in der dualen Ausbildung beschult. Die Jugendlichen haben zwei Tag Berufsschulunterricht und gehen an den anderen drei Tagen in ein Unternehmen der jeweiligen Fachrichtung. Sie können jederzeit in die Ausbildung übernommen werden, da sie die theoretische Ausbildung der Berufsschule schon besuchen. Das Unternehmen kann sie bis zu einem Jahr als unbezahlte Praktikanten beschäftigten und sie dann in das zweite Ausbildungsjahr unternehmen.
Praktikum vor und während des Studiums
Einige Fachhochschulen und Universitäten setzten als Aufnahmebedingung für die Immatrikulation ein Praktikum in der jeweiligen Fachrichtung voraus. So hat man bereits vor dem Studium die Möglichkeit, erste Einblicke in die Praxis zu erhalten und zu erkennen, ob der gewählte Studiengang wirklich zu einem passt.
Pflichtpraktika während des Studiums sind von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich gestaltet. Die Fachhochschulen und Universitäten legen eigene Praktikabestimmungen fest, die beachtet werden müssen.