Intensivste Form der Kooperation
Die intensivste Form der Kooperation zwischen Wirtschaft und Schule ist die langfristige Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und einer Schule auf der Grundlage einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Sie ermöglicht Verlässlichkeit, Transparenz, Planungssicherheit und Nachhaltigkeit. Der Erfolg ist umso größer, je konkreter die Ziele, Maßnahmen und Aufgaben festgeschrieben und die Beiträge der jeweiligen Partner geregelt werden.
Ein Kooperationsvertrag zwischen der Ernst-Haeckel-Oberschule und der KNORR BREMSE bildet z.B. die Grundlage einer langjährig erfolgreichen Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil.
Grundsätzlich gilt: Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Unternehmen haben den Stellenwert einer Absichtserklärung ohne Rechtsanspruch. Sie sind ein Handlungsleitfaden für die Ausgestaltung einer Partnerschaft. Sie werden i.d.R. über die Laufzeit eines Schuljahres geschlossen und verlängern sich automatisch bei ausbleibender Kündigung.
Wichtige Elemente einer Kooperationsvereinbarung sind:
– Ziele und Grundlagen der Zusammenarbeit
– Kooperationsformen
– Regelung der Zuständigkeit
– Beiderseitige Aufwendung der Ressourcen
– Geplante Aktivitäten und deren Umsetzungszeiträume
– Regelmäßige Bilanzierung (z.B. nach dem ersten Halbjahr)
– Laufzeit des Vertrags
– Verantwortliche Ansprechpartner und Organisatorisches (Datenerfassung)
Unter folgendem Link finden Sie das Muster einer „Kooperationsvereinbarung“, was Sie natürlich entsprechend konkreter Gegebenheiten anpassen können.
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