Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Die Vielfalt der sich häufig ändernden Fördermöglichkeiten durch EU, Bund, Land und weitere Institutionen zu überblicken ist für Unternehmen kaum möglich. Wir wollen Sie deshalb hier mit aktuellen Informationen sowie Kontakten und Links bei der Suche passender Angebote unterstützen. Schwerpunkte sind die Förderung von Ausbildung, Arbeitsaufnahme und Weiterbildung. Einen Überblick für Berlin gibt es hier.
Einstiegsqualifizierung
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene auf eine Ausbildung vorbereiten. Sie werden an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Ein solches Praktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monaten. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bekommen eine Vergütung. Diese kann bezuschusst werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Gibt es zusätzlichen Unterstützungsbedarf während der Ausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung, können ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) eine Lösung sein. Dabei werden junge Menschen individuell unterstützt, zum Beispiel mit zusätzlicher Fachtheorie oder Sprachunterricht. So soll ein erfolgreicher Verlauf und Abschluss der Berufsausbildung gesichert werden. Der Förderunterricht findet einzeln oder in Kleingruppen statt. Die Kosten dafür tragen die Arbeitsagentur oder das Jobcenter. Mehr Informationen finden Sie hier.
Assistierte Ausbildung (AsA)
Für junge Menschen, die besondere Förderung brauchen und eine Ausbildung nicht ohne Unterstützung schaffen gibt es die Assistierte Ausbildung (AsA). Die Auszubildenden bekommen individuell angepassten Förderunterricht und Unterstützung bei persönlichen Problemen. Darüber hinaus wird Ihnen als ausbildendes Unternehmen Entlastung bei der Durchführung und Organisation der Ausbildung angeboten. Die Assistierte Ausbildung kann auch bereits vor Ausbildungsbeginn zur Unterstützung der Ausbildungsaufnahme ansetzen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eingliederungszuschuss
Für den Wiedereinstieg von arbeitslosen Menschen in den Beruf kann ein Eingliederungszuschuss beantragt werden, wenn eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Förderhöhe und -dauer hängen vom Einzelfall ab. Den Zuschuss müssen Sie beantragen, bevor Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Mehr Informationen gibt es hier.Ausbildung junge Flüchtlinge
Teilhabechancengesetz
Langzeitarbeitslosen Menschen wird die Chance auf einen neuen Berufsstart im Rahmen des Teilhabechancengesetzes geboten. Gefördert wird Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit mit Lohnkostenzuschüssen von bis zu 100 % für die Dauer bis zu fünf Jahren. Auch Kosten für Coaching und Weiterbildung können übernommen werden. Mehr Informationen gibt es hier.
Ihr kompetenter Ansprechpartner in Marzahn-Hellersdorf.
Herr Löbell, Jobcenter Marzahn-Hellersdorf, Tel.: 030 555549 7712
Weiterbildung & Umschulung
Durch Weiterbildung und Umschulung kann die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie mit einer Förderung unter bestimmten Voraussetzungen. Grundlage ist das neue Qualifizierungschancengesetz.